Bundesstatistikgesetz 2000
Die von vielen als Überreglementierung empfundene Verrechtlichung ergibt sich einerseits daraus, daß Lehre und Judikatur dem Legalitätsprinzip der gesamten staatlichen Verwaltung ein immer stärkeres Gewicht beimessen. Die Erhebung von Daten, bei der Auskunftspflicht besteht, ist zweifelsfrei als hoh...
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Format: | Article |
Language: | English |
Published: |
Austrian Statistical Society
2016-04-01
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Series: | Austrian Journal of Statistics |
Online Access: | http://www.ajs.or.at/index.php/ajs/article/view/520 |