Ein mißbrauchfreies anonymes elektronisches Zahlungssystem
Anonymes Bezahlen ist aus Gründen des Datenschutzes zwar unbedingt notwendig, kann aber auch für kriminelle Zwecke mißbraucht werden: Geschützt durch anonyme Zahlungen können Verbrechen begangen werden, die mit Bargeld nicht möglich wären. Da ein möglicher Mißbrauch von anonymen Zahlungen nicht tole...
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2002
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Anonymes Bezahlen ist aus Gründen des Datenschutzes zwar unbedingt notwendig, kann aber auch für kriminelle Zwecke mißbraucht werden: Geschützt durch anonyme Zahlungen können Verbrechen begangen werden, die mit Bargeld nicht möglich wären. Da ein möglicher Mißbrauch von anonymen Zahlungen nicht toleriert werden kann, muß die gewährte Anonymität eingeschränkt werden. Zahlungssysteme mit eingeschränkter Anonymität basieren in der Regel auf dem Konzept des Treuhänders, der die Anonymität jeder Zahlung nachträglich aufheben kann. Wurde die Anonymität mißbraucht, kann auf diese Weise der Täter immer ermittelt werden. Jedoch müssen sowohl die Kunden, als auch die Strafverfolgungsbehörden dem Treuhänder vertrauen, daß er genau dann die Anonymität einer Zahlung aufdeckt, wenn eine richterliche Anordnung vorliegt. Aus diesem Grund muß der Treuhänder strengen Auflagen und Kontrollen unterliegen. Es stellt sich die Frage, wer diese Kontrollen durchführen soll und wie überhaupt kontrolliert werden kann, ob ein Treuhänder seine Aufgabe korrekt erfüllt. Wir sind daher der Meinung, daß der treuhänderbasierte Ansatz für anonyme Zahlungssysteme nicht geeignet ist. In dieser Dissertation beschreiben wir FlexiCash, ein neues anonymes elektronisches Zahlungssystem, das Mißbrauch von Anonymität auf neue und elegante Weise verhindert, ohne dabei eine zusätzliche dritte Partei zu benötigen. Obwohl FlexiCash sehr gut mit Bargeld vergleichbar ist, bietet FlexiCash sowohl stärkere Anonymität als auch wesentlich bessere Deanonymisierungsmechanismen. Diese Eigenschaften erreichen wir durch einen Kontrollmechanismus für Deanonymisierungen, der in keinem anderen Zahlungssystem existiert: In regelmäßigen Abständen können vorhergehende Zahlungen durch den Zahlenden selbst überprüft werden. Bei dieser Überprüfung kann der Zahlende feststellen, ob die Anonymität einer Zahlung in der Vergangenheit aufgehoben wurde. In diesem Fall muß eine richterliche Anordnung dafür vorhanden sein. Andernfalls wurde beweisbar eine illegale Deanonymisierung durchgeführt, die rechtlich verfolgt werden kann. Wird bei einer Überprüfung keine Deanonymisierung festgestellt, hat der Zahlende die Garantie, daß diese Zahlungen tatsächlich anonym durchgeführt wurden und anonym bleiben werden. Kein anderes Zahlungssystem mit eingeschränkter Anonymität kann diese starke Anonymität garantieren. |
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