Zur Entwicklung des tierärztlichen Berufsstandes in Deutschland seit dem Jahr 2000 - eine empirische Verbleibstudie mit Geschlechtervergleich

Zur Zeit gibt es keinen quantitativen Gesamtüberblick und keinen bundesweiten Vergleich der Zahlen von Studienanfängern, Absolventen mit abgelegter Tierärztlichen Prüfung (TP), Tierärzten mit Approbation sowie Kammermitgliedschaften. Es wird untersucht, wie sich das Verhältnis zwischen der Anzahl de...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Hübner, Sarah
Other Authors: Universität Leipzig, Veterinärmedizinische Fakultät
Format: Doctoral Thesis
Language:deu
Published: Universitätsbibliothek Leipzig 2017
Subjects:
Online Access:http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:15-qucosa-225606
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:15-qucosa-225606
http://www.qucosa.de/fileadmin/data/qucosa/documents/22560/Dissertation%20-%20Sarah%20H%C3%BCbner.pdf
Description
Summary:Zur Zeit gibt es keinen quantitativen Gesamtüberblick und keinen bundesweiten Vergleich der Zahlen von Studienanfängern, Absolventen mit abgelegter Tierärztlichen Prüfung (TP), Tierärzten mit Approbation sowie Kammermitgliedschaften. Es wird untersucht, wie sich das Verhältnis zwischen der Anzahl der von den veterinärmedizinischen Bildungsstätten erteilten TP zur Anzahl der in Deutschland erteilten Approbationen und diese wiederum zu den bestehenden Pflichtmitgliedschaften in den Landestierärztekammern für den Untersuchungszeitraum der Abschlussjahrgänge 2000 bis 2010 darstellt. Es wurde Datenmaterial der Stiftung für Hochschulzulassung, der fünf veterinärmedizinischen Bildungsstätten, des Deutschen Tierärzteblattes, der Approbationsbehörden und der Zentralen Tierärztedatei Dresden genutzt. Anschließend wurden die Daten mittels Recherche in öffentlichen Medien ergänzt. Insgesamt wurden n = 8036 Personen zur Untersuchung herangezogen, wovon n = 6715 (84 %) auswertbar waren, dabei lag der Frauenanteil stets bei durchschnittlich 82 %. Es zeigte sich, dass die überwiegende Mehrheit (92 %) der auswertbaren Personen ihre Approbation innerhalb der ersten drei Monate nach Bestehen der TP erhielt. 84 % ließen nur maximal drei Monate zwischen Approbationserhalt und Kammerbeitritt vergehen. 75 % der Absolventen bleiben ihrem Ausbildungsland treu bzw. kehren dorthin zurück, eine veterinärmedizinische Hochschule bzw. Fakultät hat somit einen fachkräftebindenden Effekt für das jeweilige Bundesland. Im Bereich der Haupttätigkeitsfelder geht der Trend nach wie vor in Richtung „Praktiker“ (52 %). Personen ohne Berufsausübung bzw. Doktoranden nehmen den zweitgrößten Anteil (17 %) der Tätigkeitsfelder ein. Dabei steht die Einstufung der Doktoranden der Tiermedizin in tierärztlich „Tätige“ oder „nicht Tätige“ zur Diskussion, da diese in Deutschland noch in einer rechtlichen Grauzone liegt. Das Anmeldesystem ausgehend von der Approbationsbeantragung bis zur Kammermitgliedschaft bei den Tierärzten in Deutschland, mit weniger als 3 % nicht registrierter Kammermitgliedschaften sowie weniger als 1 % niemals beantragter Approbationen, funktioniert recht gut. Dies scheint in erster Linie am starken Pflichtbewusstsein der deutschen Tierärzte zu liegen. Lücken in der Zusammenarbeit zwischen Approbationsbehörden und Landestierärztekammern bzw. Fehlerquellen bei der Datenübermittlung fielen bisher nicht auf und die rechtliche Verfolgung von Versäumnissen einzelner Tierärzte spielt in der Kammerverwaltung eine untergeordnete bis gar keine Rolle, da rechtliche Vergehen tatsächlich Ausnahmen darstellen. Dennoch sollten die Datenbasis und auch der Datenfluss zwischen den beteiligten Institutionen vereinheitlicht, verifiziert und auch regelmäßig ausgewertet werden, denn ohne die Anwendung von Kontroll- und Sanktionsmaßnahmen ist die rechtsverbindliche Pflichtmitgliedschaft de facto eine reine Selbstverpflichtung. Eine einheitliche Stellungnahme zum Status der Doktoranden seitens der berufspolitischen Organe ist dringend notwendig. Doktoranden sollten zur Gruppe der tierärztlich „Tätigen“ zählen und der Nachweis der Approbation für alle mit der Promotion einhergehenden Arbeitsschritte Pflicht sein. In Anbetracht einer diesbezüglich bisher fehlenden bundeseinheitlichen Regelung, ist die Frage, ob man in Deutschland ohne Probleme mit fehlender Approbation tierärztlich tätig werden kann, eindeutig mit „ja“ zu beantworten.