Die "schlichte Notwendigkeit" privater Altersvorsorge
In der Bundesrepublik hat sich die Überzeugung durchgesetzt, angesichts des bevorstehenden demographischen Wandels sei eine Stärkung kapitalgedeckter Elemente in der Altersvorsorge notwendig. Die Riestersche Rentenreform des Jahres 2001 stellt einen Schritt in diese Richtung dar. Zunächst wird darge...
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Language: | deu |
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Universitätsbibliothek Leipzig
2016
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Online Access: | http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:15-qucosa-208237 http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:15-qucosa-208237 http://www.qucosa.de/fileadmin/data/qucosa/documents/20823/38%2C%20Marschallek.pdf |
Summary: | In der Bundesrepublik hat sich die Überzeugung durchgesetzt, angesichts des bevorstehenden demographischen Wandels sei eine Stärkung kapitalgedeckter Elemente in der Altersvorsorge notwendig. Die Riestersche Rentenreform des Jahres 2001 stellt einen Schritt in diese Richtung dar. Zunächst wird dargelegt, dass die demographisch induzierten Schwierigkeiten der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) wahrscheinlich ebenso überschätzt werden wie das Problemlösungspotential einer verstärkten privaten Vorsorge. Daher wird anschließend untersucht, wie sich die Gewissheit von der Notwendigkeit kapitalgedeckter Vorsorge politisch durchsetzen konnte. Hierbei wird auf theoretische Ansätze einer Wissenssoziologie der Politik zurückgegriffen. Anhand ausgewählter rentenpolitischer Bundestagsdebatten der Jahre 1957 bis 2001 werden die Deutungen politischer Akteure hinsichtlich der Probleme der GRV, der Problemlösungen und der dabei vorgesehenen Rolle kapitalgedeckter Elemente untersucht. Gezeigt werden soll, dass die Rentenreform 2001 nicht einfach auf Grund demographischer oder ökonomischer Zwänge verstanden werden kann. Entscheidend sind vielmehr die politischen Deutungen solcher Sachverhalte und deren langfristiger Wandel. Erst aus der Verknüpfung von spezifischen Deutungen der langfristigen demographischen Entwicklung, der kurzfristigen Wirkung der Lohnnebenkosten auf die Arbeitslosigkeit und der Funktionsgrundlagen der GRV ergibt sich im politischen Prozess die „Notwendigkeit“ einer zusätzlichen privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge. |
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