Die Übereinstimmung zwischen Einbildungskraft und Verstand und die „Erkenntnis überhaupt“
Im ersten Teil des Aufsatzes diskutiere ich die Bedeutung des Syntagmas „Erkenntnis überhaupt“, das Kant im § 9 der KU einführt, um sowohl das Problem der allgemeinen Mitteilbarkeit des dem Geschmacksurteil zugrundeliegenden „Gemütszustandes“, als auch das Problem der Natur der ästhetischen Übereins...
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Con-textos Kantianos
2015-11-01
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doaj-fa6ac4251e1547b6afc934f52b9393f32020-11-25T01:01:38ZdeuCon-textos KantianosCon-textos Kantianos: International Journal of Philosophy2386-76552386-76552015-11-0112869979Die Übereinstimmung zwischen Einbildungskraft und Verstand und die „Erkenntnis überhaupt“Oscar Meo0Universität GenuaIm ersten Teil des Aufsatzes diskutiere ich die Bedeutung des Syntagmas „Erkenntnis überhaupt“, das Kant im § 9 der KU einführt, um sowohl das Problem der allgemeinen Mitteilbarkeit des dem Geschmacksurteil zugrundeliegenden „Gemütszustandes“, als auch das Problem der Natur der ästhetischen Übereinstimmung zwischen Verstand und Einbildungskraft aufzulösen: Während der ästhetischen Erfahrung ist es zwar notwendig, dass sie sich miteinander verbinden, als ob sie auf die Gegenstandserkenntnis ausgerichtet wären, aber ihre Beziehung besteht in einem freien Spiel auf dem vortheoretischen Niveau der reinen Erkenntnisform. Ich erforsche auch eine interessante, wenn auch zu wenig studierte, Folge der Vermögensharmonie: das Entstehen eines besonderen Zeitbewusstseins im Betrachtungssubjekt. Im zweiten Teil, auf der Basis von einigen Textstellen bewerte ich die möglichen Antworten auf einen von einigen Auslegern erhobenen Einwand, nämlich dass aus Kants Lösung des Problems der Vermögensharmonie die Notwendigkeit folgt, alle Erfahrungsobjekte als schön zu definieren.https://www.con-textoskantianos.net/index.php/revista/article/view/90KantVermögensharmonieErkenntnis überhauptGeschmacksurteil |
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Im ersten Teil des Aufsatzes diskutiere ich die Bedeutung des Syntagmas „Erkenntnis überhaupt“, das Kant im § 9 der KU einführt, um sowohl das Problem der allgemeinen Mitteilbarkeit des dem Geschmacksurteil zugrundeliegenden „Gemütszustandes“, als auch das Problem der Natur der ästhetischen Übereinstimmung zwischen Verstand und Einbildungskraft aufzulösen: Während der ästhetischen Erfahrung ist es zwar notwendig, dass sie sich miteinander verbinden, als ob sie auf die Gegenstandserkenntnis ausgerichtet wären, aber ihre Beziehung besteht in einem freien Spiel auf dem vortheoretischen Niveau der reinen Erkenntnisform. Ich erforsche auch eine interessante, wenn auch zu wenig studierte, Folge der Vermögensharmonie: das Entstehen eines besonderen Zeitbewusstseins im Betrachtungssubjekt. Im zweiten Teil, auf der Basis von einigen Textstellen bewerte ich die möglichen Antworten auf einen von einigen Auslegern erhobenen Einwand, nämlich dass aus Kants Lösung des Problems der Vermögensharmonie die Notwendigkeit folgt, alle Erfahrungsobjekte als schön zu definieren. |
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