„Zum Geständnisse zu bringen“: Wahrheit, Glückseligkeit und Publizität bei Kant
Die „Prinzipien des öffentlichen Rechts“, welche Kant im zweiten Teil des Anhangs zur Friedensschrift darstellt, wurden sehr unterschiedlich interpretiert. Sind sie wirklich gleichzeitig ethisch und juridisch, a priori und empirisch? Warum „transzendental“ und wie wird es begründet? Was wird als „Pu...
Main Author: | |
---|---|
Format: | Article |
Language: | deu |
Published: |
Con-textos Kantianos
2016-11-01
|
Series: | Con-textos Kantianos: International Journal of Philosophy |
Subjects: | |
Online Access: | https://www.con-textoskantianos.net/index.php/revista/article/view/173 |
Summary: | Die „Prinzipien des öffentlichen Rechts“, welche Kant im zweiten Teil des Anhangs zur Friedensschrift darstellt, wurden sehr unterschiedlich interpretiert. Sind sie wirklich gleichzeitig ethisch und juridisch, a priori und empirisch? Warum „transzendental“ und wie wird es begründet? Was wird als „Publikum“ gemeint? Den Ort der Publizitätsprinzipien in Kants Rechtssystem zu bestimmen, ist keine leichte Aufgabe, die manch neue Frage bezüglich der zulässigen und gewünschten Anwendung jener Prinzipien stellt. Kants Überlegungen zur politischen Publizität folgen einem komplizierten Gang und sind in einer Reihe von Schriften und Vorlesungen dargestellt. Sie führen uns in den Bereich empirischer Praktiken und anthropologischer Beobachtungen. Diese aber erweisen sich entweder als Anlässe zur Suche nach solchen Prinzipien, oder als Beispiele der Anwendung der Rechtsprinzipien, die sich zugleich an einen bestimmten Kreis von Lesern richten. Dementsprechend folgen wir schließlich einer gemäßigten Interpretation und bringen die Publizitätsprinzipien als (meta-)Prinzipien der Rechtsschöpfung und der Rechtsanwendung in Einklang mit dem Kern der kantischen Rechtslehre und Tugendlehre. |
---|---|
ISSN: | 2386-7655 2386-7655 |