Opfer zweiter Klasse: Opfer staatlicher Gewalt und die Beschwerde in Strafsachen

Privatkläger sind zur Beschwerde in Strafsachen legitimiert, sofern sie zivilrechtliche Forderungen geltend machen. Personen, die Forderungen gegen das Gemeinwesen geltend machen, sind hingegen nicht legitimiert. Das Bundesgericht hält an dieser Rechtsprechung aus verschiedenen Gründen im Grundsatz...

Full description

Bibliographic Details
Main Author: Moritz Oehen
Format: Article
Language:deu
Published: Daniel Huerlimann 2015-05-01
Series:sui-generis
Online Access:https://sui-generis.ch/article/view/1389
id doaj-f1847ed257cc472894698d85f7962232
record_format Article
spelling doaj-f1847ed257cc472894698d85f79622322020-11-25T01:55:21ZdeuDaniel Huerlimannsui-generis2297-105X2015-05-0110.21257/sg.12Opfer zweiter Klasse: Opfer staatlicher Gewalt und die Beschwerde in StrafsachenMoritz Oehen Privatkläger sind zur Beschwerde in Strafsachen legitimiert, sofern sie zivilrechtliche Forderungen geltend machen. Personen, die Forderungen gegen das Gemeinwesen geltend machen, sind hingegen nicht legitimiert. Das Bundesgericht hält an dieser Rechtsprechung aus verschiedenen Gründen im Grundsatz fest. https://sui-generis.ch/article/view/1389
collection DOAJ
language deu
format Article
sources DOAJ
author Moritz Oehen
spellingShingle Moritz Oehen
Opfer zweiter Klasse: Opfer staatlicher Gewalt und die Beschwerde in Strafsachen
sui-generis
author_facet Moritz Oehen
author_sort Moritz Oehen
title Opfer zweiter Klasse: Opfer staatlicher Gewalt und die Beschwerde in Strafsachen
title_short Opfer zweiter Klasse: Opfer staatlicher Gewalt und die Beschwerde in Strafsachen
title_full Opfer zweiter Klasse: Opfer staatlicher Gewalt und die Beschwerde in Strafsachen
title_fullStr Opfer zweiter Klasse: Opfer staatlicher Gewalt und die Beschwerde in Strafsachen
title_full_unstemmed Opfer zweiter Klasse: Opfer staatlicher Gewalt und die Beschwerde in Strafsachen
title_sort opfer zweiter klasse: opfer staatlicher gewalt und die beschwerde in strafsachen
publisher Daniel Huerlimann
series sui-generis
issn 2297-105X
publishDate 2015-05-01
description Privatkläger sind zur Beschwerde in Strafsachen legitimiert, sofern sie zivilrechtliche Forderungen geltend machen. Personen, die Forderungen gegen das Gemeinwesen geltend machen, sind hingegen nicht legitimiert. Das Bundesgericht hält an dieser Rechtsprechung aus verschiedenen Gründen im Grundsatz fest.
url https://sui-generis.ch/article/view/1389
work_keys_str_mv AT moritzoehen opferzweiterklasseopferstaatlichergewaltunddiebeschwerdeinstrafsachen
_version_ 1724983742848565248