Anläslich der rückkehr der haftstrafe ais vollstreckungsmittel zur erzwingung von den persönlichen ansprüchen: Anachronistische, verfassungswidrige lösung und systemfehler oder fortschritt im rechtsschutz: Zugleich ein beitrag zur Serbischen ziv

(nemački) Neue Vollstreckungsrechtreform im Sinne des neuen Gesetzes über Vollstreckug und Sicherung kehrte in der serbischen zivilistischen Lehre sehr umstrittene Haftstrafe als die Vollstreckungsmittel bei der persönlichen Ansprüchen zurück. Bisher gestellte Argumente gegen diese Weg zur zwangswei...

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Bibliographic Details
Main Author: Knežević Marko S.
Format: Article
Language:English
Published: University of Novi Sad, Faculty of Law 2015-01-01
Series:Zbornik Radova: Pravni Fakultet u Novom Sadu
Subjects:
Online Access:http://scindeks-clanci.ceon.rs/data/pdf/0550-2179/2015/0550-21791504877K.pdf
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Zbornik Radova: Pravni Fakultet u Novom Sadu
(nemački) persönliche Ansprüche
Vollstreckung der unvertretbaren Handlugen
Unterlassungen und Duldungen
Beugestrafe
Haftstrafe
bürgerrechliche Sanktion
astreinte
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publisher University of Novi Sad, Faculty of Law
series Zbornik Radova: Pravni Fakultet u Novom Sadu
issn 0550-2179
2406-1255
publishDate 2015-01-01
description (nemački) Neue Vollstreckungsrechtreform im Sinne des neuen Gesetzes über Vollstreckug und Sicherung kehrte in der serbischen zivilistischen Lehre sehr umstrittene Haftstrafe als die Vollstreckungsmittel bei der persönlichen Ansprüchen zurück. Bisher gestellte Argumente gegen diese Weg zur zwangsweise Herbeiführung der Verpflichtung, die der Schuldner kann aber will nicht erfüllen, hatten veranlasst, die Zulässigkeit der Haftstrafe unter drei Gesichtpunkte zu prüfen: die Frage nach Aktualität, Verfassungskonformität und dogmatische Betrachtung. Die Ergebnisse zeigen, dass man weder vom Anachronismus, noch von der Verfassungswidrigkeit, noch vom Systemfehler sprechen kann. Vielmehr es wird gezeigt, dass eine neue Reform nötig ist, um astreinte, ein Fremdkorper im serbischen Privatrechtssystem, zu eliminieren.
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