Grenzen des Verbots von Kollektivausweisungen

Im Februar 2020 hat die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall N.D. und N.T. gegen Spanien ein Urteil zu den sog. «hot returns» gefällt, die Spanien in der Enklave Melilla regelmässig praktiziert. Darin stellt die Grosse Kammer überraschend fest, Spanien habe...

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Main Author: Luisa Lichtenberger
Format: Article
Language:deu
Published: Daniel Huerlimann 2020-07-01
Series:sui-generis
Online Access:https://sui-generis.ch/article/view/2360
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spelling doaj-d8c46211a28c44b1866dab3492b9ab1a2020-11-25T02:32:48ZdeuDaniel Huerlimannsui-generis2297-105X2020-07-0110.21257/sg.139Grenzen des Verbots von KollektivausweisungenLuisa Lichtenberger Im Februar 2020 hat die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) im Fall N.D. und N.T. gegen Spanien ein Urteil zu den sog. «hot returns» gefällt, die Spanien in der Enklave Melilla regelmässig praktiziert. Darin stellt die Grosse Kammer überraschend fest, Spanien habe nicht gegen Art. 4 des 4. Zusatzprotokolls (ZP 4) zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und auch nicht gegen Art. 13 in Verbindung mit Art. 4 ZP 4 verstossen, als es die Beschwerdeführer vom Grenzzaun, auf den die Beschwerdeführer geklettert waren, herunterholte und ohne weitere Abklärungen wieder nach Marokko verbrachte. Die Beschwerdeführer hätten sich durch ihr Verhalten selbst in diese gefährliche Situation gebracht, als sie gemeinsam mit vielen anderen Personen die Grenzzäune stürmten. Daher könnten sie sich nicht auf die EMRK berufen. Das Urteil scheint das Ende der migrantenfreundlichen Rechtsprechung des EGMR einzuläuten. https://sui-generis.ch/article/view/2360
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