Kinder im Wahlrecht und in Demokratien. Für eine elterliche Stellvertreterwahlpflicht

In Demokratien gibt es gewöhnlich ein gesetzliches Mindestalter, durch das Kinder und Jugendliche von politischen Wahlen ausgeschlossen werden. Je nach Altersstruktur der Bevölkerung dürfen ungefähr 20 bis 25 Prozent der Staatsbürger eines Landes nicht wählen. In diesem Aufsatz werden der Ausschluss...

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Bibliographic Details
Main Author: Schickhardt Christoph
Format: Article
Language:deu
Published: Universität Salzburg 2015-07-01
Series:Zeitschrift für Praktische Philosophie
Subjects:
Online Access:http://www.praktische-philosophie.org/schickhardt-2015.html
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spelling doaj-c646a51ef2924e72851279de9f0aca302020-11-25T01:48:45ZdeuUniversität SalzburgZeitschrift für Praktische Philosophie2409-99612015-07-012119124810.22613/zfpp/2.1.7Kinder im Wahlrecht und in Demokratien. Für eine elterliche Stellvertreterwahlpflicht Schickhardt ChristophIn Demokratien gibt es gewöhnlich ein gesetzliches Mindestalter, durch das Kinder und Jugendliche von politischen Wahlen ausgeschlossen werden. Je nach Altersstruktur der Bevölkerung dürfen ungefähr 20 bis 25 Prozent der Staatsbürger eines Landes nicht wählen. In diesem Aufsatz werden der Ausschluss Minderjähriger von Wahlen in Demokratien sowie mögliche alternative Stellungen Minderjähriger im Wahlrecht einer ethischen Analyse unterzogen. Die erste zentrale These des Aufsatzes lautet, dass der Ausschluss und die Nichtrepräsentation von Minderjährigen ungerecht ist, dass die Regierungsgewalt über Minderjährige in demokratischen Staaten nicht ausreichend legitimiert ist und dass Kinder und Jugendliche (bzw. ihre Stellvertreter) gute Gründe dafür haben, sich gegen Gesetze und Maßnahmen ihrer Regierung mit Akten des zivilen Ungehorsams zu wehren. Die zweite zentrale These des Aufsatzes lautet, dass der beste Weg zur Aufhebung dieses Zustands der Ungerechtigkeit und mangelnden Legitimation in der Einführung einer Pflicht der Eltern besteht, stellvertretend für ihre Kinder zu wählen. Diese elterliche Pflicht sollte durch ein Vetorecht der Minderjährigen ab 14 Jahren ergänzt werden.http://www.praktische-philosophie.org/schickhardt-2015.htmlWahlrechtKinder und JugendlicheStellvertreter-WahlpflichtDemokratie
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