Summary: | Auch in der Sozialen Arbeit stellt sich die Notwendigkeit, Entscheide ethisch legitimieren zu müssen. Nicht nur können durch ihre Interventionen hohe ethische Güter der betroffenen Person(en) berührt sein, sondern zudem treten nicht selten auch Entscheidungssituationen auf, in denen die anstehende Entscheidung unsicher und umstritten ist. Anhand der erwachsenenschutzrechtlichen Seite der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde in der Schweiz (KESB) werden wir in diesem Beitrag den Versuch unternehmen, John Rawls’ Überlegungsgleichgewicht in seinen Grundzügen in eine konkrete Praxis zu überführen mit dem Ziel, ethische Leitlinien zur Entscheidungsfindung im Rahmen der KESB zu entwickeln. Dafür sind zunächst ein paar einleitende Bemerkungen zur KESB erforderlich, um ihre Spezifika zu skizzieren. Anschließend erfolgen einige Anmerkungen zu Herausforderungen der Entscheidungsfindung in der Praxis. Danach werden wir unser Modell in seinen Grundzügen umreißen und gesondert auf den Prozess der Deliberation eingehen, die in einem kollektiven Überlegungsgleichgewicht mündet.
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