Eine kontinuierliche Arbeitskräfteerhebung für die Europäische Union

Statistiken zu Arbeitsmarkt und Beschäftigung sind im Hinblick auf mittelfristige Programme wie NAP, Agenda 2000 usw. von ebenso großer wie offenkundiger Bedeutung. Die jährliche Arbeitskräfte-Erhebung (AKE) ist in Österreich mit der EU-Mitgliedschaft 1995 obligatorisch geworden, sie ist aber immer...

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Main Author: Aloïs Van Bastelaer
Format: Article
Language:English
Published: Austrian Statistical Society 2016-04-01
Series:Austrian Journal of Statistics
Online Access:http://www.ajs.or.at/index.php/ajs/article/view/536
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spelling doaj-6970702df9ec4922ad8f00df2f05b9252021-04-22T12:32:41ZengAustrian Statistical SocietyAustrian Journal of Statistics1026-597X2016-04-0127310.17713/ajs.v27i3.536Eine kontinuierliche Arbeitskräfteerhebung für die Europäische UnionAloïs Van Bastelaer0EurostatStatistiken zu Arbeitsmarkt und Beschäftigung sind im Hinblick auf mittelfristige Programme wie NAP, Agenda 2000 usw. von ebenso großer wie offenkundiger Bedeutung. Die jährliche Arbeitskräfte-Erhebung (AKE) ist in Österreich mit der EU-Mitgliedschaft 1995 obligatorisch geworden, sie ist aber immer wieder inhaltlichen, z.T. auch methodischen Änderungen unterworfen. Durch Ratsverordnung (VO) vorgeschrieben, müssen die Erhebungen von den nationalen statistischen Ämtern durchgeführt werden. 1998 liegt dem Rat abermals eine neue Fassung der VO vor, die voraussichtlich für Erhebungen ab dem Berichtsjahr 1998 Geltung haben wird. Diese - gravierende - Novellierung betrifft neben einigen inhaltlichen Revisionen v.a. die Einführung einer „kontinuierlichen“ Erhebung. Für Mitgliedstaaten, denen diese Änderung aus organisatorischen Gründen nicht (sofort) möglich ist, besteht aber weiterhin die Option, bei der bisherigen einmaligen Erhebung pro Jahr zu bleiben (dazu zählt auch Österreich).http://www.ajs.or.at/index.php/ajs/article/view/536
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Eine kontinuierliche Arbeitskräfteerhebung für die Europäische Union
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description Statistiken zu Arbeitsmarkt und Beschäftigung sind im Hinblick auf mittelfristige Programme wie NAP, Agenda 2000 usw. von ebenso großer wie offenkundiger Bedeutung. Die jährliche Arbeitskräfte-Erhebung (AKE) ist in Österreich mit der EU-Mitgliedschaft 1995 obligatorisch geworden, sie ist aber immer wieder inhaltlichen, z.T. auch methodischen Änderungen unterworfen. Durch Ratsverordnung (VO) vorgeschrieben, müssen die Erhebungen von den nationalen statistischen Ämtern durchgeführt werden. 1998 liegt dem Rat abermals eine neue Fassung der VO vor, die voraussichtlich für Erhebungen ab dem Berichtsjahr 1998 Geltung haben wird. Diese - gravierende - Novellierung betrifft neben einigen inhaltlichen Revisionen v.a. die Einführung einer „kontinuierlichen“ Erhebung. Für Mitgliedstaaten, denen diese Änderung aus organisatorischen Gründen nicht (sofort) möglich ist, besteht aber weiterhin die Option, bei der bisherigen einmaligen Erhebung pro Jahr zu bleiben (dazu zählt auch Österreich).
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