«Rote Plakette» für Deutschlands Luftreinhaltung

In mehreren europäischen Mitgliedstaaten werden die Sickstoffdioxid-Grenzwerte der Luftreinhalterichtlinie seit Jahren überschritten und somit Unionsrecht verletzt. Die EU-Kommission hat im Mai 2018 den letzten Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet und Klage gegen die Bundesrepublik...

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Bibliographic Details
Main Authors: Lena Hehemann, Britta Uhlmann
Format: Article
Language:deu
Published: Daniel Huerlimann 2018-12-01
Series:sui-generis
Online Access:https://sui-generis.ch/article/view/2004
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spelling doaj-663fd397d9f54e9d96b25d599062e22e2020-11-25T01:29:44ZdeuDaniel Huerlimannsui-generis2297-105X2018-12-0110.21257/sg.86«Rote Plakette» für Deutschlands LuftreinhaltungLena HehemannBritta UhlmannIn mehreren europäischen Mitgliedstaaten werden die Sickstoffdioxid-Grenzwerte der Luftreinhalterichtlinie seit Jahren überschritten und somit Unionsrecht verletzt. Die EU-Kommission hat im Mai 2018 den letzten Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet und Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben. Der EuGH wird nun die deutschen Luftreinhaltmassnahmen auf den Prüfstand stellen – es bleibt abzuwarten, ob der EuGH Deutschland für seine Versäumnisse die «rote Karte» zeigen wird. In der Zwischenzeit widmet sich der vorliegende Beitrag der Frage, wie sich das Kompetenzgefüge zwischen EU, Bund und Kommunen beim Erlass von Massnahmen des lokalen Umweltschutzes in der Luftreinhaltung aufsplittert und im Rahmen von Klagemöglichkeiten von Privaten und Umweltverbänden wieder ineinandergreift. Der Artikel stellt die Entwicklungen des aktuellen Vertragsverletzungsverfahrens dar und unternimmt den Versuch, die zentralen Fragstellungen der noch nicht veröffentlichten Klage zu antizipieren.https://sui-generis.ch/article/view/2004
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description In mehreren europäischen Mitgliedstaaten werden die Sickstoffdioxid-Grenzwerte der Luftreinhalterichtlinie seit Jahren überschritten und somit Unionsrecht verletzt. Die EU-Kommission hat im Mai 2018 den letzten Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet und Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben. Der EuGH wird nun die deutschen Luftreinhaltmassnahmen auf den Prüfstand stellen – es bleibt abzuwarten, ob der EuGH Deutschland für seine Versäumnisse die «rote Karte» zeigen wird. In der Zwischenzeit widmet sich der vorliegende Beitrag der Frage, wie sich das Kompetenzgefüge zwischen EU, Bund und Kommunen beim Erlass von Massnahmen des lokalen Umweltschutzes in der Luftreinhaltung aufsplittert und im Rahmen von Klagemöglichkeiten von Privaten und Umweltverbänden wieder ineinandergreift. Der Artikel stellt die Entwicklungen des aktuellen Vertragsverletzungsverfahrens dar und unternimmt den Versuch, die zentralen Fragstellungen der noch nicht veröffentlichten Klage zu antizipieren.
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