Erlebt Schengen eine „Renaissance“ oder geht es unter? Wird aus den vorübergehenden Wiedereinführungen von Binnengrenzkontrollen eine Dauereinrichtung?
Der „Schengen“-Raum ohne Binnengrenzen gehört zu den wichtigsten Errungenschaften der europäischen Integration. Sein Scheitern würde neben großen politischen Konsequenzen auch enorme finanzielle Kosten verursachen. Die von einer Reihe von Mitgliedstaaten zur Bewältigung der Flüchtlingskrise vorüberg...
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Brigitte Lurger, Elisabeth Staudegger, Stefan Storr
2016-04-01
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Series: | Austrian Law Journal |
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doaj-5617694909394c6990b20cc6ab94933f2020-11-25T03:28:54ZdeuBrigitte Lurger, Elisabeth Staudegger, Stefan StorrAustrian Law Journal2409-69112016-04-01112366Erlebt Schengen eine „Renaissance“ oder geht es unter? Wird aus den vorübergehenden Wiedereinführungen von Binnengrenzkontrollen eine Dauereinrichtung?Waldemar HummerDer „Schengen“-Raum ohne Binnengrenzen gehört zu den wichtigsten Errungenschaften der europäischen Integration. Sein Scheitern würde neben großen politischen Konsequenzen auch enorme finanzielle Kosten verursachen. Die von einer Reihe von Mitgliedstaaten zur Bewältigung der Flüchtlingskrise vorübergehend eingeführten Grenzkontrollen sind zwar zum Teil durch Ausnahmebestimmungen im Schengener Grenzkodex gedeckt, wären aber zB im Falle Österreichs und Deutschlands spätestens Mitte Mai 2016 wieder aufzuheben. Die Europäische Kommission versucht, durch einen eigenen „Fahrplan“, bis spätestens Ende 2016, das „Schengen-Dublin“-System wieder voll funktionsfähig zu machen. Daneben schlägt sie Reformen des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS), ein eigenes „Einreise-Ausreise-System“ (EES) sowie die Einführung intelligenterer Informationssysteme für das Grenzmanagement vor. Die in der Übereinkunft mit der Türkei vom 18. 3. 2016 enthaltenen völkerrechtlichen und europarechtlichen Probleme und Unschärfen harren ebenfalls noch einer endgültigen Abklärung.https://alj.uni-graz.at/index.php/alj/article/view/66 |
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Der „Schengen“-Raum ohne Binnengrenzen gehört zu den wichtigsten Errungenschaften der europäischen Integration. Sein Scheitern würde neben großen politischen Konsequenzen auch enorme finanzielle Kosten verursachen. Die von einer Reihe von Mitgliedstaaten zur Bewältigung der Flüchtlingskrise vorübergehend eingeführten Grenzkontrollen sind zwar zum Teil durch Ausnahmebestimmungen im Schengener Grenzkodex gedeckt, wären aber zB im Falle Österreichs und Deutschlands spätestens Mitte Mai 2016 wieder aufzuheben. Die Europäische Kommission versucht, durch einen eigenen „Fahrplan“, bis spätestens Ende 2016, das „Schengen-Dublin“-System wieder voll funktionsfähig zu machen. Daneben schlägt sie Reformen des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS), ein eigenes „Einreise-Ausreise-System“ (EES) sowie die Einführung intelligenterer Informationssysteme für das Grenzmanagement vor. Die in der Übereinkunft mit der Türkei vom 18. 3. 2016 enthaltenen völkerrechtlichen und europarechtlichen Probleme und Unschärfen harren ebenfalls noch einer endgültigen Abklärung. |
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