Summary: | Die Qualität der Europäischen Wanderungsstatistik hält nicht Schritt mit der politischen Bedeutung des Themas. Zu unterschiedlich sind die nationalstaatlichen Definitionen, welche Personengruppen, ab welchen Zeiträumen als Zu- und Abwanderer gezählt werden und ebenso unterschiedlich sind die Erhebungsinstrumente. Manche Staaten
(z.B.: Österreich) erfassen Migration mit Hilfe von registerbasierten Anund
Abmeldungen, Großbritannien befragt eine Stichprobe aller Ein- und
Ausreisenden und wiederum andere Staaten erfassen nur die die Zuwanderung
über Volkszählungen (z.B.: Polen und Frankreich) oder administrative
Statistiken. Die Europäische Kommission machte zwar 2005 einen weiteren
Vorschlag zur Entwicklung einer harmonisierten europäischen Migrationsstatistik,
sie ist jedoch von der Kooperationsbereitschaft der Mitgliedsstaaten
abhängig und das macht das Unterfangen so schwierig. Der Beitrag
zeigt, dass die Suche nach einer Europäischen Wanderungsstatistik sowohl
weit zurückreicht als auch von nationalstaatlichen Besonderheiten geprägt
war.
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