Der Betreuungsunterhalt: Eine Bestandesaufnahme zwei Jahre nach dem Inkrafttreten
Das Bundesgericht hat seit Inkrafttreten des neuen Kindesunterhaltsrechts am 1. Januar 2017 zwei Leitentscheide dazu gefällt. Seitdem ist klar: Für die Berechnung des Betreuungsunterhalts soll einzig die Lebenshaltungskostenmethode verwendet werden. Der Betreuungsunterhalt bemisst sich folglich nac...
Main Author: | Marga Burri |
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Format: | Article |
Language: | deu |
Published: |
Daniel Huerlimann
2019-02-01
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Series: | sui-generis |
Online Access: | https://sui-generis.ch/article/view/2025 |
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