Der Betreuungsunterhalt: Eine Bestandesaufnahme zwei Jahre nach dem Inkrafttreten

Das Bundesgericht hat seit Inkrafttreten des neuen Kindesunterhaltsrechts am 1. Januar 2017 zwei Leitentscheide dazu gefällt. Seitdem ist klar: Für die Berechnung des Betreuungsunterhalts soll einzig die Lebenshaltungskostenmethode verwendet werden. Der Betreuungsunterhalt bemisst sich folglich nac...

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Bibliographic Details
Main Author: Marga Burri
Format: Article
Language:deu
Published: Daniel Huerlimann 2019-02-01
Series:sui-generis
Online Access:https://sui-generis.ch/article/view/2025
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