Der Betreuungsunterhalt: Eine Bestandesaufnahme zwei Jahre nach dem Inkrafttreten
Das Bundesgericht hat seit Inkrafttreten des neuen Kindesunterhaltsrechts am 1. Januar 2017 zwei Leitentscheide dazu gefällt. Seitdem ist klar: Für die Berechnung des Betreuungsunterhalts soll einzig die Lebenshaltungskostenmethode verwendet werden. Der Betreuungsunterhalt bemisst sich folglich nac...
Main Author: | |
---|---|
Format: | Article |
Language: | deu |
Published: |
Daniel Huerlimann
2019-02-01
|
Series: | sui-generis |
Online Access: | https://sui-generis.ch/article/view/2025 |
Summary: | Das Bundesgericht hat seit Inkrafttreten des neuen Kindesunterhaltsrechts am 1. Januar 2017 zwei Leitentscheide dazu gefällt. Seitdem ist klar: Für die Berechnung des Betreuungsunterhalts soll einzig die Lebenshaltungskostenmethode verwendet werden. Der Betreuungsunterhalt bemisst sich folglich nach der Differenz zwischen den Lebenshaltungskosten des betreuenden Elternteils (Bedarfsseite) und dessen Einkommen. Ein Methodenpluralismus wird nicht mehr geduldet. Abgestuft wird der Anspruch auf Betreuungsunterhalt neuerdings nach der Richtlinie des sogenannten Schulstufenmodells. Der vorliegende Beitrag versucht einen Überblick über die bisher erfolgte bundesgerichtliche Rechtsprechung zu verschaffen. Nicht alle Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Betreuungsunterhalt stellen, sind bereits geklärt worden. Nachfolgend wird aufgezeigt, auf welchem Stand die aktuelle Rechtslage ist.
|
---|---|
ISSN: | 2297-105X |